Die Stockdividende kann auch als Stockaktie (umgangssprachlich Bonus-, Zusatz- oder Gratisaktie) bezeichnet werden.
Eine ausländische Gesellschaft (häufig Niederlande oder USA) kann ihren Aktionären die Möglichkeit einräumen die Dividende als sog. Stockdividende auszuschütten.
Die Stockdividende dient häufig der Aktionärspflege und soll die Treue der Aktionäre belohnen, indem der Aktionär durch die Ausschüttung zusätzliche Anteilsscheine erwirbt.
Der Aktionär hat hier grundsätzlich die Möglichkeit zu wählen, zwischen Bargeld (Dividende) oder zusätzlichen Aktien ohne Gegenleistung (Stockdividende).
Die Zuteilung erfolgt im Verhältnis des derzeitigen Aktienbesitzes.
Wenn der Aktionär die Stockdividende in Anspruch nehmen möchte, so muss er dies durch seine Weisung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erbitten. Ohne seine Weisung wird die Dividende automatisch in bar vergütet.
Die Stockdividende ist keine reale Dividende, da keine wirkliche Ausschüttung stattfindet. Hier wird bestehendes Kapital- oder Gewinnrücklagen in zusätzliches Grundkapital umgewandelt.
Es handelt sich hier um einen steuerpflichtigen Kapitalertrag. Somit unterliegen Stockdividenden, wie auch herkömmliche Dividenden, in vollem Umfang der Abgeltungssteuer. Es fällt jedoch keine ausländische Quellensteuer an.