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Du hast keinen Berufsabschluss?
Das Fehlen eines anerkannten Qualifikationsnachweises kann ein wesentliches Hemmnis für das berufliche Fortkommen sein.
Die Chance, einen staatlich anerkannten Berufsabschluss zu erwerben, ohne eine klassische Berufsausbildung zu absolvieren, ermöglicht die Externenprüfung.
Die Gründe einen staatlich anerkannten Berufsabschluss mit der Externenprüfung zu erwerben können vielfältig sein:
- Du möchtest mehr Geld verdienen.
- Du möchtest deine bereits erworbenen Berufserfahrungen mit einem Qualifikationsnachweis bestätigen.
- Du möchtest dich vor Arbeitslosigkeit schützen.
- Du möchtest deine Chancen am Arbeitsmarkt verbessern.
- Du möchtest den Arbeitgeber wechseln.
- Du möchtest im Unternehmen aufsteigen.
- Du möchtest erweiterte Weiterbildungschancen wahrnehmen, wo eine Berufsausbildung vorausgesetzt wird etc.
In diesem kompakten Handbuch zeige ich dir nach dem Frage-Antwort-Prinzip:
- Was ist eine Externenprüfung?
- Welche Zulassungsvoraussetzungen musst Du erfüllen, um die Externenprüfung zu meistern?
- Welchen Berufsabschluss kannst Du mit der Externenprüfung erwerben?
- Welche Kosten kommen mit der Externenprüfung auf dich zu?
- Wie Du diese Kosten von der Steuer absetzen kannst?
- Welche Fördermöglichkeiten gibt es, die dich zu deinem Ziel führen?
Alle Informationen, die Du in diesem Artikel findest, habe ich in einem praktischen Handbuch zusammengefasst. Das Handbuch der Externenprüfung ist bei Amazon für 3,60 Euro im Taschenbuchformat versandkostenfrei erhältlich. (*)
Interessant kann dieses griffige Handbuch für Arbeitgeber, Personalräte und Betriebsräte sein, die ihre Mitarbeiter und Kollegen bei der Weiterqualifizierung unterstützen und umfassend über die Externenprüfung aufklären möchten.
Inhalt dieses Artikels:
- Was ist eine Externenprüfung?
- Welche Zielgruppe soll mit der Externenprüfung die Möglichkeit bekommen, einen staatlichen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben?
- Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erfüllen, um die Externenprüfung absolvieren zu können?
-
- Zulassung aufgrund nachgewiesener beruflicher Tätigkeit
- Zulassung aufgrund erworbener Handlungsfähigkeit
- Welche Nachweise und Unterlagen muss ich vorlegen, um für die Externenprüfung zugelassen zu werden?
-
- Nachweise und Formulare bei Zulassung aufgrund nachgewiesener beruflicher Tätigkeit
- Nachweise und Formulare bei Zulassung aufgrund erworbener Handlungsfähigkeit
- Wer entscheidet darüber, ob ich über die Zulassungsvoraussetzungen erfülle und wo lege ich die Prüfung ab?
- Welche Kammer ist für mich zuständig und wo stelle ich den Antrag auf die Externenprüfung?
- Wie stelle ich den Antrag auf eine Externenprüfung?
- Wie soll ich am besten vorgehen?
- Kostet mich die Überprüfung der Zulassung zur Prüfung durch die Kammer Geld?
- Zählt der Abschluss der Externenprüfung genauso viel, wie ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf?
- Welche Berufe kann ich mit der Externenprüfung erwerben?
- Wie kann ich mich auf die Externenprüfung vorbereiten?
- Gibt es eine finanzielle Förderung?
- Was sind die Hauptgründe und Motive die Externenprüfung abzulegen?
- Welche Vorteile hat die Externenprüfung für mich?
- Welche Vorteile hat mein Unternehmen beziehungsweise der Chef, wenn ich die Externenprüfung ablege?
- Verdiene ich mehr Geld, wenn ich die Externenprüfung bestehe?
- Kann ich die Einstufung in eine höhere Lohnstufe verlangen?
- Wann finden die Prüfungen statt?
-
- Sommerprüfung
- Winterprüfung
- Wann ist Anmeldeschluss zur Prüfung?
- Welche Fristen muss ich einhalten?
- Wie hoch ist die Prüfungsgebühr?
- Wie oft kann ich die Prüfung wiederholen?
- Wo kann ich die Prüfungsaufgaben der letzten Jahre bestellen?
- Ich habe bereits einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erworben. Kann ich die Externenprüfung in einem anderen Beruf ablegen und mich “doppelt qualifizieren“?
- Ich habe meine Ausbildung abgebrochen oder die Abschlussprüfung nicht bestanden. Können die Ausbildungszeiten für die Externenprüfung angerechnet werden?
- Kann eine höhere schulische Allgemeinbildung wie etwa die Fachoberschulreife für die Externenprüfung angerechnet werden?
- Ich habe mein Studium abgebrochen? Können Studienzeiten angerechnet werden?
- Kann ich die Kosten der Externenprüfung von der Steuer absetzen?
- Was ist, wenn ich nicht zur Prüfung zugelassen werde?
- Prüfungstipp
- Deine nächsten Schritte
- Adressen und Links
Was ist eine Externenprüfung?
Die Externenprüfung, im Fachjargon auch als Berufliche Nachqualifizierung bezeichnet, ist eine Bildungsoffensive im Bundesprojekt "Perspektive Berufsabschluss". Die Externenprüfung ermöglicht Erwachsenen unter Berücksichtigung einschlägiger Vorleistungen (zum Beispiel nachweisbare Tätigkeitserfahrungen) die berufliche Abschlussprüfung nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) beziehungsweise § 37 Abs. 2 Handwerksordnung (HwO) abzulegen und damit einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf zu erwerben.
Die Externenprüfung ist neben der Umschulung die einzige weitere Möglichkeit zum Erwerb eines staatlich anerkannten Berufsabschlusses.
Die Externenprüfung ist nichts anderes als die Abschlussprüfung im kaufmännischen Bereich oder die Gesellenprüfung im handwerklichen Bereich in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Der Unterschied ist lediglich, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor der Prüfung keine klassische Ausbildung durchlaufen haben und deshalb als Externe gelten.
Ein Video zur Externenzulassung der IHK Berlin:
Welche Zielgruppe soll mit der Externenprüfung die Möglichkeit bekommen, einen staatlichen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben?
Zielgruppe sind arbeitslose Erwachsene ohne Berufsabschluss. Beziehungsweise gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihren Berufsabschluss erwerben/nachholen wollen.
Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erfüllen, um die Externenprüfung absolvieren zu können?
Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten zur Externenprüfung zugelassen zu werden.
Dabei wird unterschieden nach:
- Zulassung aufgrund nachgewiesener beruflicher Tätigkeit,
- Zulassung aufgrund erworbener Handlungsfähigkeit.
Zulassung aufgrund nachgewiesener beruflicher Tätigkeit
Wen Du als Externer zur Abschluss- beziehungsweise Gesellenprüfung zugelassen werden möchtest, musst Du nachweisen, dass Du mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf gearbeitet hast, in dem Du die Prüfung ablegen möchtest.
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Beispiel I:
Angestrebter Beruf: Kaufmann/-frau im Einzelhandel
Ausbildungszeit des Berufes: 3 Jahre
Mindestdauer der Berufstätigkeit: 4,5 Jahre
Beispiel II:
Angestrebter Beruf: Industriemechaniker/-in
Ausbildungszeit des Berufes: 3,5 Jahre
Mindestdauer der Berufstätigkeit: 5,25 Jahre
Zulassung aufgrund erworbener Handlungsfähigkeit
Falls Du diese Mindestdauer nicht oder nicht vollständig nachweisen kannst, kannst Du trotzdem zur Externenprüfung zugelassen werden. Wenn Du durch Zeugnisse oder auf andere Weise glaubhaft belegen kannst, dass Du die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hast, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigt.
Welche Nachweise und Unterlagen muss ich vorlegen, um für die Externenprüfung zugelassen zu werden?
Es gehören dazu:
- ein tabellarischer Lebenslauf und,
- entweder ein formloser Brief oder ein vorgedruckter Zulassungsantrag seitens der zuständigen Kammer.
Dazu gehören Nachweise und Formulare, die die einschlägigen Berufserfahrungen im jeweiligen oder ähnlichen Beruf nachweisen.
Nachweise und Formulare bei Zulassung aufgrund nachgewiesener beruflicher Tätigkeit:
- Ausbildungszeiten in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf,
- Arbeitszeugnisse und Arbeitsverträge, die belegen, dass einschlägige Berufserfahrungen in dem Beruf gesammelt wurden sowie der zeitliche Umfang der Tätigkeit hervorgehen,
- Bei Selbständigen kann der Nachweis mit der Gewerbeanmeldung erfolgen. Hier sollte das Gewerbe in der jeweiligen Branche des angestrebten Abschlusses korrelieren,
- Teilnahmebescheinigungen bei erfolgter Weiterqualifizierung durch Weiterbildungsangebote,
- Bereits erworbene Abschlüsse im Ausland müssen in einer deutschen Übersetzung eingereicht werden.
Nachweise und Formulare bei Zulassung aufgrund erworbener Handlungsfähigkeit:
- Nachweise, welche die berufliche Handlungsfähigkeit belegen (Tätigkeitsnachweise oder Arbeitszeugnisse),
- Ergänzende Bildungsmaßnahmen,
- Erworbene Zeugnisse und ausländische Bildungsabschlüsse müssen in einer deutschen Übersetzung eingereicht werden,
- Zeitsoldaten und -soldatinnen können Bescheinigungen des Bundesministeriums der Verteidigung oder einer von ihm bestimmten Stelle, die bestätigen, dass die für die Zulassung erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse erworben wurden einreichen.
Wer entscheidet darüber, ob ich über die Zulassungsvoraussetzungen erfülle und wo lege ich die Prüfung ab?
- Für die staatlich annerkannten Ausbildungsberufe im kaufmännischen Bereich ist die Industrie- und Handelskammer zuständig. Ob Du die Zulassungsvoraussetzungen erfüllst, entscheidet die jeweils zuständige Stelle für deine Region.
- Für die staatlich annerkannten Ausbildungsberufe im handwerklichen Bereich ist die Handwerkskammer zuständig. Ob Du die Zulassungsvoraussetzungen erfüllst, entscheidet die jeweils zuständige Stelle für deine Region.
Welche Kammer ist für mich zuständig und wo stelle ich den Antrag auf die Externenprüfung?
Über die Postleitzahlsuche des jeweiligen Kammerportals kannst Du herausfinden, welche Kammer für dich zuständig ist und wo genau Du den Antrag auf die Externenprüfung stellen kannst.
Links zu den Kammerportalen:
Industrie- und Handelskammer
Handwerkskammer
Wie stelle ich den Antrag auf eine Externenprüfung? Wie soll ich am besten vorgehen?
Wie bereits erwähnt, kannst Du einen vorgedruckten Zulassungsantrag seitens der zuständigen Kammer oder ein formloses Schreiben mit der Angabe des Berufes, in dem Du die Prüfung ablegen möchtest, verwenden.
Dazu gehört ein tabellarischer Lebenslauf und die oben aufgeführten Nachweise, die dem gewünschten Abschluss entsprechen.
Alles zusammen sendest Du am besten direkt an die für dich zuständige Kammer.
Kostet mich die Überprüfung der Zulassung zur Prüfung durch die Kammer Geld?
Die Überprüfung durch die Kammer, ob Du zur Prüfung zugelassen werden kannst, ist grundsätzlich kostenfrei.
Allerdings können einige Stellen eine geringe Antragsgebühr verlangen.
Zählt der Abschluss der Externenprüfung genauso viel, wie ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf?
Ja, die Externenprüfung ist gleichwertig. Du legst die einheitliche schriftliche und praktische Prüfung, wie reguläre Auszubildende ab und bekommst das gleichwertige Zeugnis.
Welche Berufe kann ich mit der Externenprüfung erwerben?
Du kannst mit der Externenprüfung alle staatlich anerkannten Berufsabschlüsse erwerben.
Eine Auswahl der gängigsten Berufsfelder, die Du mit der Externenprüfung erwerben kannst:
- Automobilkaufleute,
- Bankkaufleute,
- Buchhändler und Buchhändlerinen,
- Bürokaufleute,
- Drogisten,
- Fachinformatiker,
- Lageristen,
- Floristen,
- Hotelfachleute,
- Hotelkaufleute,
- Immobilienkaufleute,
- Industriekaufleute,
- Kaufleute für Tourismus, Handel, Versicherungen und Finanzen,
- Köche,
- Kraftfahrzeugmechaniker,
- Postverkehrskaufleute,
- Restaurantfachleute,
- Sport- und Fitnesskaufleute,
- Schlosser und Schlosserinnen,
- Techniker und Technikerinnen,
- Tischler und Tischlerinnen,
- Verkäufer und Verkäuferinnen.
Eine detaillierte Liste der über hundert staatlich anerkannten Berufe findest Du bei der zuständigen Kammer.
Wie kann ich mich auf die Externenprüfung vorbereiten?
Grundsätzlich kannst dich im Selbststudium autodidaktisch auf die Prüfung vorbereiten. Mit Prüfungen aus den letzten Jahren und Fachliteratur kannst Du gezielt die Theorie erlernen.
Etwaige Anbieter, sowohl online als auch im klassischen Lernunterricht, bieten gezielt Vorbereitungskurse für den angestrebten Berufsabschluss an.
Wo Du solche Onlinekurse und Unterrichtseinheiten findest und welche Einrichtungen solche Vorbereitungskurse anbieten, erfährst Du bei der für dich zuständigen Kammer. Über die Kosten informieren dich die jeweiligen Weiterbildungsträger.
Alternativ kannst Du dich auch an die Bundesagentur für Arbeit oder an das Job-Center wenden.
Gibt es eine finanzielle Förderung?
Der Besuch eines Vorbereitungskurses ist unter Umständen durch einen Bildungsgutschein seitens der Bundesagentur für Arbeit förderbar. Die Förderung durch einen Bildungsgutschein ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Die Teilnahme eines Vorbereitungskurses muss notwendig sein:
- Um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern,
- Eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden,
- Die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.
Vor Beginn der Teilnahme eines Vorbereitungskurses muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein. Die Förderung durch einen Bildungsgutschein ist eine “Kann-Leistung” und muss bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.
Einen Antrag auf einen Bildungsgutschein kannst Du mit einem formlosen Schreiben stellen. Am besten ist es jedoch, Du vereinbarst direkt einen Termin mit deinem Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur oder im Job-Center.
Was sind die Hauptgründe und Motive die Externenprüfung abzulegen?
Eine Auswertung der PIACC-Studie aus dem Jahr 2013 zeigt, dass für Geringqualifizierte Arbeitnehmer die Jobchancen in Deutschland ungleich schlechter als in anderen Ländern sind.
Wie viel Du tatsächlich kannst, spielt oftmals eine überraschend geringe Rolle, wenn Du es nicht schwarz auf weiß nachweisen kannst. Manager und Personalleiter sollen eine besondere Vorliebe für Zeugnisse und Abschlüsse haben. Schenkt man dieser Studie Glauben, finden Arbeitnehmer leichter eine Stelle, wenn sie einen formalen Abschluss vorweisen können.
Die weiteren Hauptgründe und Motive sind:
- Die Aussicht auf mehr Geld.
- Der Wunsch neue Aufgabengebiete zu erschließen.
- Privates oder berufliches Ansehen und die Herausforderung „noch einmal“ zu lernen.
Welche Vorteile hat die Externenprüfung für mich?
- Arbeitsplatz wird gesichert,
- Gesteigerte Wertschätzung (durch Unternehmen, Chef und den Arbeitsmarkt),
- Stärkere Bindung an das Unternehmen,
- Staatlich anerkannter Abschluss,
- Extern bedeutet auch arbeitsbegleitend. Du musst deinen jetzigen Job nicht aufgeben, um einen (neuen) Beruf zu erwerben.
Welche Vorteile hat mein Unternehmen beziehungsweise der Chef, wenn ich die Externenprüfung ablege?
- Der Chef gewinnt einen motivierten und engagierten Mitarbeiter. Die Vermutung liegt nahe, dass die Externen selbst als Initiator und Motivator anzusehen sind. Das wissen die meisten Chefs zu schätzen.
- Imagegewinn für das Unternehmen, indem es die Qualifizierung der Arbeitnehmer/- innen fördert.
- Geld- und Zeitersparnis für das Unternehmen, weil Nachqualifizierung weniger kostet, als der Aufwand für die Suche nach neuen Mitarbeitern.
- Qualifizierte Mitarbeiter steigern die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens.
Verdiene ich mehr Geld, wenn ich die Externenprüfung bestehe?
Ein Fall aus der Praxis: Seit drei Jahren bin im Einzelhandel als Verkäufer tätig. Das ist mein erster Job. Vorher hatte ich keine Arbeitserfahrung und auch keine Ausbildung. Aus diesem Grund wurde ich nach dem Mindesttarif laut Tarifvertrag eingestuft. Vor einer Woche habe ich über die Externenprüfung den staatlich anerkannten Berufsabschluss zum Einzelhandelskaufmann erworben.
Kann ich die Einstufung in eine höhere Lohnstufe verlangen?
Wenn laut Tarifvertrag qualifizierte Arbeitnehmer, also Arbeitnehmer mit einem Berufsabschluss eine höhere Tarifeinstufung genießen, und das Unternehmen an den Tarifvertrag gebunden ist, muss der Arbeitgeber das Gehalt anpassen. In den meisten Fällen springt eine ungelernte Kraft zwei bis drei Gehaltsstufen nach oben und verdient somit deutlich mehr Geld als eine unqualifizierte Arbeitskraft.
Einzelheiten zu den branchenspezifischen Tarifverträgen erfährst Du bei der für deine Branche zuständigen Gewerkschaft.
Aber auch ohne Tarifvertrag kann sich ein Gespräch mit dem Arbeitgeber lohnen, ob nach bestandener Prüfung mehr Arbeitsentgelt zusteht, als einer ungelernten Kraft.
Wann finden die Prüfungen statt?
Die Abschlussprüfungen der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer finden in der Regel jeweils im Sommer und Winter statt - zwei Mal im Jahr.
Sommerprüfung:
- Die schriftlichen Abschlussprüfungen finden zwischen den Monaten Mai und Juli statt.
- Die praktischen Abschlussprüfungen finden zwischen den Monaten Juni und August statt.
Winterprüfung:
- Die schriftlichen Abschlussprüfungen finden, je nach Ausbildungsberuf, in den Monaten November und Februar statt.
- Die praktischen Abschlussprüfungen finden zwischen den Monaten Dezember und März statt.
Die Abschlussprüfungen der sogenannten “grünen Berufe” (Gartenbau, Land- und Tierwirtschaft) finden nur im Sommer statt.
Wann ist Anmeldeschluss zur Prüfung? Welche Fristen muss ich einhalten?
Die Unterlagen zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen sollten spätestens vier Wochen vor dem Anmeldeschluss der gewünschten Prüfung eingereicht werden.
- Sommerprüfung spätestens der 31. Januar des Jahres, in dem die Prüfung stattfindet.
- Winterprüfung spätestens der 31. Juli des Jahres, das der Prüfung voran geht.
Wie hoch ist die Prüfungsgebühr?
Die Kosten der Prüfung richten sich nach den gültigen Gebührenordnungen der jeweiligen Kammern.
Beispiel der Prüfungsgebühr zum Berufskraftfahrer
Gesamtprüfung: 190,00 Euro
Wiederholung der schriftlichen Prüfung: 72,00 Euro
Wiederholung der praktischen Prüfung: 112,00 Euro
Wie oft kann ich die Prüfung wiederholen?
Sowohl die schriftliche als auch die praktische Prüfung kann zwei Mal wiederholt werden.
Dies gilt jeweils für den angestrebten Beruf. Theoretisch können Externe, falls sie die Zulassungsvoraussetzungen für jeden, der über hundert staatlich anerkannten Berufe erfüllen, drei schriftliche und drei praktische Prüfungen ablegen.
Wo kann ich die Prüfungsaufgaben der letzten Jahre bestellen?
Prüfungen der Industrie- und Handelskammer
Prüfungen der Handwerkskammer
Ich habe bereits einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erworben. Kann ich die Externenprüfung in einem anderen Beruf ablegen und mich “doppelt qualifizieren“?
Selbstverständlich! Theoretisch kannst Du mit der Externenprüfung jeden staatlich anerkannten Beruf erwerben, falls Du die Zulassungsvoraussetzungen für den jeweiligen Beruf erfüllst.
Ich habe meine Ausbildung abgebrochen oder die Abschlussprüfung nicht bestanden. Können die Ausbildungszeiten für die Externenprüfung angerechnet werden?
Ausbildungszeiten können angerechnet werden, wenn Du die dazugehörigen Nachweise erringen kannst.
Kann eine höhere schulische Allgemeinbildung wie etwa die Fachoberschulreife für die Externenprüfung angerechnet werden?
Fachoberschulreife kann angerechnet werden. Auch ein fachliches Berufskolleg kann unter Umständen angerechnet werden. Hier entscheiden die Kammern im Einzelfall.
Ich habe mein Studium abgebrochen? Können Studienzeiten angerechnet werden?
Studienzeiten können angerechnet werden. Auch hier entscheiden die Kammern im Einzelfall.
Kann ich die Kosten der Externenprüfung von der Steuer absetzen?
Nach aktueller Steuerrechtslage kann jeder seine Ausbildungskosten von der Steuer absetzen. Das gilt auch für die Externenprüfung.
Das Steuerrecht ist komplex. Das Finanzamt unterscheidet in Erstausbildung, Weiterbildung, Werbungskosten oder Sonderausgaben.
Ein Beispiel:
Andreas hat nach jahrelanger Praxiserfahrung in einer Autowerkstatt die Externenprüfung zum Kfz-Mechaniker bestanden. Weil es sich um seine Erstausbildung handelt, darf er die Kosten (Prüfungsgebühr, Prüfungsvorbereitung, Anfahrt zur Prüfung etc.) unbegrenzt als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dazu muss er in seiner Steuererklärung die Anlage N ausfüllen.
Was ist, wenn ich nicht zur Prüfung zugelassen werde?
Hält die zuständige Kammer beziehungsweise der/die Prüfungsausschussvorsitzende die Zulassungsvoraussetzung für nicht gegeben, so entscheidet der gesamte Prüfungsausschuss.
Hält der gesamte Prüfungsausschuss die Zulassungsvoraussetzungen für nicht gegeben, kannst Du einen Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen.
Alternativ kannst Du einen neuen Antrag auf die Externenprüfung in einem anderen oder ähnlichen Beruf stellen.
Möglicherweise fehlen ein paar Zeiten oder etwaige Qualifikationen, um zur Externenprüfung zugelassen zu werden. Möglicherweise lassen sich diese Mankos mit einem Weiterbildungskurs beheben.
Prüfungstipp
Wie für jede Prüfung ist eine gezielte Prüfungsvorbereitung die beste Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss.
Gerne möchte ich dir empfehlen, die Ausbildungsordnung für den angestrebten Beruf sorgfältig durchzulesen. In der Ausbildungsordnung für den angestrebten Beruf erfährst Du alles über die praktischen und theoretischen Prüfungsanforderungen.
Deine nächsten Schritte …
- Finde heraus, welche Kammer (Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) für deine Region zuständig ist.
- Stelle bei der Kammer einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung für den angestrebten Ausbildungsberuf. Dazu benutzt Du entweder ein Antragsformular oder schreibst einen formlosen Brief.
- Lege – soweit vorhanden – dem Antrag alle erforderlichen Unterlangen und Nachweise (Lebenslauf, Zertifikate, Zeugnisse, Arbeitsverträge etc.) bei.
- Jetzt heißt es abwarten! Erfüllst Du die Zulassungsvoraussetzungen, wird dir die Kammer einen Prüfungstermin vorschlagen.
Adressen und Links
Dachverband der Industrie- und Handelskammern
Dachverband der Handwerkskammern
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Über den Autor
Dimi Novo ist Gründer der MoosParade: "Denn ohne Moos nix los!"
Er ist Autor des Finanzbuches: "Arm sein ist nicht sexy!"
Verfasser des Börsenseminars: "Ab heute bist Du Finanzprofi!"
Sein Hobby: Texte mit dunkelblauen Bildchen bestücken. Praktische Handbücher schreiben.
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