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FinanzWISSEN (23) - Zinsen, Dividenden, Freistellungsauftrag und Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer)

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Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Kapitalertragssteuer. Zu den Kapitaleinkünften zählen u.a. die Zinsen und die Dividenden aus Sparguthaben oder Wertpapieren. Auch der Verkaufsgewinn von Wertpapieren unterliegt der Kapitalertragssteuer.

 

Die Kapitalertragssteuer setzt sich zusammen aus 25% Abgeltungssteuer davon 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. 8% (9%) Kirchensteuer. Zusammengerechnet beläuft sich die Kapitalertragssteuer auf 26,375 % (2013).

 

Das ist ein nicht unerheblicher Teil an Prozentpunkten, welchen das Finanzamt von den eigens erwirtschafteten Kapitaleinkünften für sich beansprucht.

 

So schmälern z.B. bei einem Wertpapierkauf nicht nur Gebühren für Verwaltung, Vertrieb und Orderaufträge die Rendite, sondern auch zu einem ganz großen Teil die gezwungenermaßen abzuführenden Steuern.

 

Wer sich also mit Geldanlagen und Kapitaleinkünften egal in welcher Form auseinandersetzt, sollte sich zumindest mit den Grundzügen der Kapitalertragssteuer näher befasst haben. Klingt furchtbar kompliziert, ist in der Praxis jedoch ganz einfach.

 

Ich habe mich in letzter Zeit intensiv mit der Kapitalertragssteuer beschäftigt. Ganz einfach weil ich von meinen Kapitaleinkünften (Zinsen und Dividenden) so wenig wie möglich Kapitalertragssteuern an das Finanzamt abgeben möchte.

 

Das gute ist, dass das Finanzamt selbst sehr gute Tipps liefert. Auch im Internet kursieren interessante Tipps teils legal und teils auch illegal, wie es möglich ist diese Steuer zu schmälern und sogar ganz zu umgehen. Wobei ich hier auf der MoosParade nur auf gesetzeskonforme Möglichkeiten eingehen möchte. Langfristig gesehen ist das wahrscheinlich auch die bessere Alternative.

Überaus sinnvoll und unabdingbar: Die Einrichtung eines Freistellungsauftrages bei der Bank oder der Fondsgesellschaft


Für Kapitalerträge bis zu 801 € für Alleinstehende und 1602 € für Verheiratete fallen keine Kapitalertragssteuern an, sofern bei der Bank oder der Fondsgesellschaft ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge (FSA) eingerichtet wurde.

 

Bis zu diesen jährlichen Freibeträgen fällt auf Zinsen und Dividenden also keine Kapitalertragssteuer an.

 

Normalerweise wird eine gute Bank den Kunden bei der Neueröffnung eines Girokontos, Tagesgeldkontos, Festgeldkontos oder Depot etc. auf die Einrichtung eines Freistellungsauftrages hinweisen. Allerdings ist das nicht die Aufgabe der Bank.

 

Für die Erteilung, Änderung und Löschung eines Freistellungsauftrages ist der Kunde selbst verantwortlich. Zumal die Einrichtung, Änderung und Löschung von Freistellungsaufträgen für den Kunden immer kostenlos ist.

 

In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass Freistellungsaufträge mal vergessen oder außer Acht gelassen werden. Ganz besonders dann, wenn der Kunde ein paar hundert Euro auf dem Sparbuch liegen hat, jedoch noch nie etwas von einem Freistellungsauftrag, Sparer-Pauschbetrag und Kapitalertragssteuer gehört hat.

 

Solch einen Fall habe ich tatsächlich mal miterleben dürfen, wo über zwei Jahre hinweg fleißig gespart wurde und bei der Bank kein Freistellungsauftrag eingerichtet war. Bei der Zinsgutschrift hat die Bank richtigerweise die volle Kapitalertragssteuer an das Finanzamt abgeführt. Dem Kunden sind dabei ein paar Euro an Zinsen einfach entgangen. Es wurde nicht weiter beanstandet, weil das als normal angesehen wurde. Das ist natürlich ärgerlich.

 

Unrechtmäßig entgangene Kapitalertragssteuern können rückwirkend mit der Einkommenssteuer verrechnet werden. Auch ist es möglich den Kapitalertragssteuersatz rückwirkend individuell zu mindern. Mehr dazu jedoch weiter unten im Text.

Muss ich die Kapitalertragssteuer selbst an das Finanzamt abführen?

Nein, die Kapitalertragssteuer wird von der Bank oder der Fondsgesellschaft direkt an das Finanzamt abgeführt. Das Finanzamt besteuert hier direkt an der Quelle, d.h. wo die Steuerschuld entstanden ist.

 

Der Kunde sollte sich nur um die Erteilung oder die sinnvolle Verteilung des Freistellungsauftrages kümmern, damit der Sparer-Pauschbetrag voll ausgeschöpft werden kann und keine unnötigen Steuern entrichtet werden.

Welche Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen der Kapitalertragssteuer?

Das ist einiges! Am besten einfach mal auf Wikipedia nachschauen oder den Steuerberater des Vertrauens fragen. Für mich sind in diesem Artikel jedoch gerade nur Zinsen und Dividenden aus dem passiven Einkommen interessant.

 

Wichtig zu wissen wäre, dass alle Einkünfte üblicherweise zusammenaddiert werden und der Gesamtertrag besteuert wird.

Ich habe Konten bei mehreren Banken! Was jetzt?

Dann sollten Freistellungsaufträge optimal verteilt werden. Wie bereits erwähnt, ist der Kunde selbst für den Freistellungsauftrag verantwortlich und die Höhe des jeweiligen Freistellungsauftrages kann selbst gewählt werden.

 

Liegen auf der einen Bank 20.000 € auf dem Konto und auf der anderen Bank auch 20.000 €, so wäre eine Verteilung des Freistellungsauftrages für einen Alleinstehenden von 401 € und 400 € sinnvoll. Natürlich sollte hier abgewogen werden, wie hoch die Verzinsung auf dem jeweiligen Konto ist und ob evtl. nicht irgendwelche anderen Kapitaleinkünfte (z.B. Immobilieneinnahmen) vorliegen.

 

Jetzt sollte jedoch niemand auf die Idee kommen den vollen Sparer-Pauschbetrag überall ausreizen zu wollen. Üblicherweise funktioniert das nicht, da Banken und andere Gesellschaften alle eingereichten Freistellungsaufträge an das Finanzamt melden müssen.

 

Also wenn das Finanzamt irgendwann nachhaken sollte, so sollte eine Antwort gegeben werden können.

Rechenbeispiele zur Kapitalertragssteuer


Singlehaushalt, Sparguthaben 25.000 €

 

Zinsertrag 2,5% im Jahr (vor Steuern)

Abzüglich Sparer-Pauschbetrag

Zu versteuernder Kapitalertrag

Abgeltungssteuer (25%)

davon Solidaritätszuschlag (5,5%)

davon ggf. Kirchensteuer (8%)

Abzuführende Kapitalertragssteuer insgesamt

Kapitalertrag nach Steuern

 

 

625 € im Jahr

- 801 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

 

625 €

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Singlehaushalt, Sparguthaben 50.000 €

 

Zinsertrag 2,5% im Jahr (vor Steuern)

Abzüglich Sparer-Pauschbetrag

Zu versteuernder Kapitalertrag

Abgeltungssteuer (25%)

davon Solidaritätszuschlag (5,5%)

davon evtl. Kirchensteuer (8%)

Abzuführende Kapitalertragssteuer insgesamt

Kapitalertrag nach Steuern

 

 

1.250 €

- 801 €

449 €

110.05 €

6.05 €

8.80 €

124,90 €

 

1125,09 €

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Verheiratetes Paar (Zusammenveranlagung), Sparguthaben 100.000 €

 

Zinsertrag 2,5% im Jahr (vor Steuern)

Abzüglich Sparer-Pauschbetrag

Zu versteuernder Kapitalertrag

Abgeltungssteuer (25%)

davon Solidaritätszuschlag (5,5%)

davon evtl. Kirchensteuer (8%)

Abzuführende Kapitalertragssteuer insgesamt

Kapitalertrag nach Steuern

 

 

 

 

2.500 €

- 1602 €

898 €

220,10 €

12,11 €

17,61 €

249,82 €

 

2250,19 €

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Aus der Kirche austreten und die Kirchensteuer sparen

Übersteigen die Zins- und Dividendeneinnahmen den jährlichen Sparer-Pauschbetrag von 801 € bzw. 1602 € und fällt die Kapitalertragssteuer an (Abgeltungssteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer), so könnte es sich finanziell lohnen aus der Kirche auszutreten.

 

Natürlich lässt sich über die Moral eines Kirchenaustrittes heftig diskutieren, jedoch besteht hier die Wahlmöglichkeit ob jemand die Kirchensteuer abführen möchte oder nicht.

 

Ist jemand aus der Kirche ausgetreten, so fallen auf der Einkommensteuerseite und auch auf der Kapitalertragsseite keine Kirchensteuern mehr an.

 

Ein Kirchenaustritt ist in wenigen Schritten erledigt und kostet je nach staatlicher Behörde 20 € - 150 €. Die Kirchenaustrittsbescheinigung sollte gut aufbewahrt werden, da der Kirchenaustritt oft angezweifelt wird. In der Beweispflicht ist derjenige, der aus der Kirche ausgetreten ist. Verwandter Artikel: "Mehr Netto vom Brutto mit einen Kirchenaustritt". In der Rubrik steht auch ein Brutto-Netto-Rechner bereit.

 

Ich finde, ein Kirchenaustritt sollte nicht gleich mit einem Glaubensverlust gleichgesetzt werden. Für mich persönlich ist die Kirche nur eine veraltete Institution. Zum größten Teil ein veralteter Selbstverwaltungsapparat.

Abgeltungssteuer vom Finanzamt zurückholen

Das Steuerrercht ist sehr komplex und ändert sich ständig, sodass ich hier nur grundlegende Tipps geben möchte. Auch die Zahlen sind nicht genau, sodass sich jeder am besten individuell beraten lassen sollte. Hier jedoch die wesentlichen vier Möglichkeiten.

 

  • Hat die Bank die volle Kapitalertragssteuer abgeführt, obwohl der Sparer-Pauschbetrag nicht voll ausgeschöpft wurde, so können die Steuern rückwirkend mit der Einkommenssteuererklärung verrechnet werden. Dazu muss die Anlage KAP in der Steuererklärung ausgefüllt werden. Dies kann vorkommen, wenn kein Freistellungsauftrag bei der Bank eingerichtet war oder mehrere Freistellungsaufträge nicht optimal verteilt wurden.

 

  • Hat die Bank die volle Kapitalertragssteuer abgeführt, das zu versteuernde Einkommen jedoch ca. 15.000 € im Jahr bei einem Singlehaushalt und ca. 30.000 € bei zusammenveranlagten Eheleuten nicht übersteigt, so wurden zu viele Steuern abgeführt. Hier liegt der Einkommenssteuersatz unter 25% und die Kapitalertragssteuer kann zum Teil rückwirkend geltend gemacht werden. Dazu müssen alle Kapitalerträge in der Einkommenssteuererklärung erfasst werden.

 

  • Liegt das zu versteuernde Einkommen unter ca. 8000 € im Jahr, also unter dem Grundfreibetrag, so fällt überhaupt keine Kapitalertragssteuer an. Hierzu kann entweder eine Nichtveranlagungsbescheinigung bei der Finanzbehörde vorgelegt werden, damit die Steuern nicht automatisch abgezogen werden. Die abgeführten Steuern können auch hier rückwirkend über die Einkommenssteuererklärung zurückgeholt werden.

 

  • Ist jemand vor dem 2. Januar 1946 geboren, so kann derjenige von dem Altersentlastungsbetrag profitieren. Hierzu am besten einfach in Wikipedia nachschauen.

Ich hoffe, dass das so einigermaßen verständlich ist, was ich hier zusammengebraut habe. Auf Fehler oder Ungereimtheiten könnt ihr mich gerne hinweisen. Auch ich lerne immer wieder dazu und vielleicht hat der Eine oder Andere nette Verbesserungsvorschläge oder hilfreiche Tipps auf Lager.

 

 

 

Ich freue mich auf eure Fragen, einen regen Gedankenaustausch, Tipps, vielleicht sogar eigene Erfahrungen via Kommentarfunktion oder Gästebucheintrag.


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