In diesem Beitrag möchte ich gerne die Möglichkeit beschreiben, wie mit einer Externenprüfung bei der zuständigen Industrie- oder Handelskammer ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nachgeholt werden kann.
Auf der MoosParade wird das Thema "Geld richtig steuern" behandelt. So kann hier mit einer geringen Investition in die eigene Bildung, langfristig mehr Geld verdient werden.
Und wer bereits mitten im Leben steht und arbeitet, früher allerdings aus welchen Gründen auch immer keine Berufsausbildung anfangen oder abschließen konnte, so ist es für denjenigen gar nicht so schwer jetzt nachträglich mit einer Prüfung, in den Genuss eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufes zu kommen.
Inhalt dieses Beitrages:
- Von der ungelernten Verkaufshilfe zur gelernten Einzelhandelskauffrau mit einer neuen, besseren und besser bezahlten Arbeitsstelle
- Von der einfachen Reinigungskraft bis hin zum qualifizierten Gebäudereiniger und einem Meisterbetrieb mit drei Angestellten
- Welche Berufe können mit der Externenprüfung nachgeholt werden?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Zulassung zur Externenprüfung erfolgen kann?
- Antragstellung, Gebühren, Wiederholung der Prüfung
- Prüfungsvorbereitung
Von der ungelernten Verkaufshilfe zur gelernten Einzelhandelskauffrau mit einer neuen, besseren und besser bezahlten Arbeitsstelle
Neulich war ich in der Stadt auf Einkaufstour und habe in einem Textil-Discounter zwei Mitarbeiterinnen in der Anprobe mitten in der Unterhaltung belauschen können. Eine Kollegin hat sich im Gespräch erbost über die miserable Bezahlung und die grottenschlechten Arbeitsbedingungen beschwert.
Was ich ihr persönlich nicht verübeln kann. Teilweise können die Arbeitsbedingungen bei einigen Discountern (Textil oder Lebensmittel etc.) einfach unerträglich sein. Unweigerlich wegen des enormen Kostendrucks und nicht unerheblich auch den zumeist ungeschulten Führungskräften. Welchen es meistens an erforderlicher Kompetenz in vielen Bereichen fehlt.
So hat die Mitarbeiterin u.a. folgendes erwähnt: "Hätte ich doch bloß meine Ausbildung abgeschlossen, so müsste ich jetzt in diesem Saftladen für lächerliche 7,00 € nicht wie eine blöde Kuh jeden Tag schuften!"
Eine gute Bekannte von mir befand sich vor nicht all zu langer Zeit fast genau in der gleichen Situation. Sie hatte ihre Berufsausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel im zweiten Ausbildungslehrjahr wegen einer Schwangerschaft pausiert und wollte anschließend nicht zurück in ihren Ausbildungsbetrieb, obwohl die Möglichkeit dazu gegeben wäre. Sowohl auf der betrieblichen, als auch auf der persönlichen Seite.
Jugendliche können so dämlich sein! Nicht weil sie schwanger wurde, sondern weil sie ihre Ausbildung nach der Schwangerschaft aus welchen Gründen auch immer nicht fortsetzen wollte.
So jobbte sie anschließend mehrere Jahre als ungelernte Verkaufshilfe in einem Textil-Discounter, bis ihr das alles hinweg bis zum Hals heraushing. Auch deswegen, weil sie als ungelernte Verkaufshilfe trotz Arbeitserfahrung mehrere Gehaltsstufen unter ihrer gelernten Kollegin die gleiche Arbeit verrichtete.
Das Ende der Geschichte gleich vorab! Sie erfüllte alle Voraussetzungen für eine Externenprüfung zur Kauffrau im Einzelhandel. Sie meldete sich für die Prüfung bei der Handelskammer an und bestand die schriftliche und mündliche Abschlussprüfung.
Heute ist sie gelernte Kauffrau im Einzelhandel. Sie hat ihre alte Arbeitsstelle aufgegeben, weil der damalige Arbeitgeber ihr Berufszeugnis und somit den Sprung in eine höhere Gehaltsstufe nicht anerkennen wollte, obwohl das nicht Rechtens war.
Ihren Wunscharbeitgeber hat sie dank ihres neuen Abschlusses schnell gefunden. Jetzt kann sie sich getrost und glücklich schätzen diesen Schritt gegangen zu sein und kann sich in ihrem neu erlernten Beruf auf neue interessante Aufgaben konzentrieren.
Von der einfachen Reinigungskraft bis hin zum qualifizierten Gebäudereiniger und einem Meisterbetrieb mit drei Angestellten
Die Überschrift erzählt schon die ganze Geschichte. Dieser erfolgreiche Mann ist diesen Weg gegangen. Er hat als einfache Reinigungskraft angefangen. Später hat er sich zum staatlich anerkannten Gebäudereiniger erfolgreich prüfen und sich anschließend zum Gebäudereiniger-Meister weiterbilden lassen.
Heute leitet er einen kleinen Familienbetrieb mit drei Angestellten. Er, der Vater, die Frau und der Bruder. Es funktioniert tadellos und wenn etwas so gut funktioniert, dann sollte man nicht versuchen es zu reparieren. Wunderbar!
Welche Berufe können mit der Externenprüfung nachgeholt werden?
Mit der Externenprüfung können alle staatlich anerkannten Berufsschulabschlüsse nachgeholt werden. Hier ein Link zur Liste der staatlich anerkannten Ausbildungsberufe. Hier auch am besten bei den zuständigen Industrie- und Handelskammern nachfragen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Zulassung zur Externenprüfung erfolgen kann?
Damit jemand zur Externenprüfung zugelassen werden kann, muss nachgewiesen werden, dass mindestens das Eineinhalb-fache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf gearbeitet wurde, in dem der zu Prüfende eine Abschlussprüfung ablegen möchte.
In einem dreijährigen staatlich anerkannten Beruf müssen also viereinhalb Jahre an Tätigkeit nachgewiesen werden.
Als Nachweise werden schulische Zeugnisse, Fortbildungsmaßnahmen, Arbeitszeugnisse, Tätigkeitsnachweise, vorangegangene Ausbildungszeiten, Arbeitsverträge, Weiterbildungsmaßnahmen, Gewerbeanmeldungen etc. akzeptiert. Auf jeden Fall einschlägige Nachweise die belegen, dass einschlägige Berufserfahrungen gesammelt wurden.
Kann die benötige Mindestzeit (4,5 Jahre) nicht nachgewiesen werden, so kann auf andere Weise belegt werden, dass die nötige Berufserfahrung erbracht wurde. Dies kann eine Person glaubhaft machen, indem sie z.B. an ergänzenden Bildungsmaßnahmen teilnimmt oder ausländische Bildungsabschlüsse, Zeugnisse und Tätigkeitsnachweise vorlegt.
Antragsstellung, Gebühren, Wiederholung der Prüfung
Für die Antragstellung genügt ein formloser Brief an die zuständige Industrie- oder Handelskammer. In diesem Brief sollte erklärt werden, in welchem Beruf der Antragsteller gerne geprüft werden möchte. Dazu sollte ein vollständiger Lebenslauf und alle nachzuweisenden Unterlagen beigefügt werden.
Die Prüfungsgebühren betragen je nach Industrie- und Handelskammer zwischen 60 € - 140 €.
Alle nicht bestandenen Prüfungen dürfen zwei Mal wiederholt werden. Übrigens: Sollte eine Prüfung in dem ausgewählten Beruf drei Mal nicht bestanden worden sein, so ist man von den Prüfungen der anderen staatlich anerkannten Ausbildungsberufe nicht ausgeschlossen.
Bei 330 staatlich anerkannten Berufen in Deutschland dürfen insgesamt also 990 Prüfungen geschrieben werden. Natürlich nur solange, solange alle Prüfungen durchgefallen sind und man für den jeweiligen Berufsabschluss auch die Prüfungsvoraussetzungen erfüllt.
Die Prüfungsvorbereitung
Jeder der sich nicht 100%ig seines Wissens sicher ist, sollte sich gut auf die Prüfung vorbereiten.
Prüfungsvorbereitungsbücher wie
bereiten den gesamten dreijährigen Ausbildungsstoff in einem Buch auf und können sehr gut für die Prüfungsvorbereitung genutzt werden.
Außerdem können Originalprüfungen, Prüfungstrainer oder Lernkarten beim U-Form Verlag bestellt werden.
Bei Bedarf können auch Vorbereitungskurse besucht werden. Hier sollte jedoch unbedingt auf die Kosten geachtet werden. Einige Lehrgangsträger verlangen für die Prüfungsvorbereitung unverschämt hohe Summen. Unter Umständen können diese und alle anderen Kosten die mit der Erstausbildung entstehen, jedoch von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.
Zu all dem fällt mir ein schöner Spruch ein: "Wenn Sie tun, was Sie schon immer getan haben, dann werden Sie bekommen, was Sie schon immer bekommen haben!"
Also wenn sich jemand für eine staatlich anerkannte Berufsausbildung qualifiziert und vorbereitet fühlt, dann sollte derjenige die Chance auch ergreifen. Den gegebene Chancen sollte man sich nicht entgehen lassen, sonst wird ganz bestimmt jemand anderer danach greifen.
Mal anders überlegt! Was kann den schon außer einer ABlehnung seitens der IHK oder einem unangenehmen Durchfall durch die Prüfung schon großartig schief gehen?
Richtig, überhaupt nix! Nur vielleicht die verpatzte Prüfungsgebühr und der geringe Zeitaufwand. Sonst allerdings kann wirklich nichts schief gehen!
Vielleicht bin ich noch nicht da, wo ich einmal sein möchte. Aber Gott sei dank bin ich nicht mehr da, wo ich mal war! Und genau diese Einstellung bringt nämlich immer noch die besten Zinsen und daraufhin die besten Zinseszinsen!
Ich freue mich auf eure Fragen, einen regen Gedankenaustausch, Tipps, vielleicht sogar eigene Erfahrungen via Kommentarfunktion oder Gästebucheintrag.
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