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Es gibt nur einen einzigen Weg, abgesehen von ein paar Ausnahmen, sich ein echtes Vermögen aufzubauen: Man muss sein eigenes Unternehmen gründen.
Jean Paul Getty, amerik. Ölindustrieller u. Milliardär
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Seit 2006 übe ich eine hauptberuflich selbständige Tätigkeit aus. Bevor ich allerdings den Schritt in die Selbständigkeit wagen konnte, musste ich mir die Frage stellen, ob ich nicht einen Gründerzuschuss oder sonstige unterstützende Leistungen in Anspruch nehmen könnte.
Die Frage nach einer Förderung sollte sich jeder Existenzgründer stellen. Noch bevor er beim zuständigen Gewerbeamt ein Gewerbe anmeldet und eifrig zur Tat voranschreitet. Hier gilt: "Struktur vor Inhalt!" - Zuerst theoretisch planen und erst danach tatkräftig praktisch an die Sache herangehen.
Ich muss zugeben, dass es für mich ohne einen Gründerzuschuss überaus schwerer wäre, den Schritt in die Selbständigkeit zu bestreiten. Zumindest in der Anfangsphase war die Abdeckung meiner persönlichen Lebenshaltungskosten somit gesichert, sodass ich mich voll und ganz auf mein Vorhaben konzentrieren konnte.
Grundsätzlich haben alle, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen wollen, einen Anspruch einen Gründerzuschuss. Allerdings müssen hierfür einige Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Gründerzuschuss seitens der Arbeitsagentur für Arbeit tatsächlich unterstützend bewilligt werden kann.
Voraussetzungen für einen Gründerzuschuss seitens der Arbeitsagentur für Arbeit
- Die Arbeitslosigkeit wird mit der Existenzgründung beendet.
- Der Existenzgründer muss einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld von mindestens 150 Tagen haben. Nicht gefördert werden kann danach eine Selbständigkeit, die erst nach vollem Ausschöpfen des Arbeitslosengeldanspruchs beginnt.
- Die Geschäftsidee oder das Geschäftskonzept sollte tragfähig sein und eine langfristige Existenzgrundlage schaffen. Ein durchdachter Businessplan ist hier essentiell. Nicht zur Vorlage bei der Arbeitsagentur, sondern für das eigene Vorgehen, die Geschäftsstrategie und die Zielsetzung.
- Der Existenzgründer sollte persönlich und fachlich geeignet sein und auch die nötige Motivation mitbringen. Der Existenzgründer sollte nicht unterschätzen, dass eine Selbständigkeit vor allem in der Anfangsphase oft harte Arbeit bedeutet. Der Gründer steuert das Vorhaben und ist selbst für den Erfolg oder Misserfolg verantwortlich. Eine Selbständigkeit bedeutet auch oft "26 Stunden" am Tag arbeiten zu müssen und für alles was mit der Selbständigkeit zu tun hat die Verantwortung zu übernehmen.
- Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn bereits zuvor eine Existenzgründungsförderung nach dem SGB III gewährt wurde und nach Beendigung dieser Förderung keine 24 Monate vergangen sind. Zudem erlischt der Anspruch ab dem Monat, in dem der Gründer das 65. Lebensjahr vollendet. Der Gründungszuschuss wird solange nicht geleistet, solange der Anspruch auf Arbeitslosengeld, etwa wegen einer Sperrzeit, ruhen würde.
Fördermittel nicht nur für Existenzgründer
Nicht nur Existenzgründer, auch bereits Selbständige oder längst gegründete Unternehmen, haben unter Umständen einen Anspruch auf bestimmte Fördermittel.
So stehen Hunderte bis sogar Tausende Fördermittel bereit, die bei entsprechenden Voraussetzungen in Anspruch genommen werden können.
So stehen Fördermittel für Forschung und Entwicklung, für Neuinvestitionen und Wachstum, Umweltschutzmaßnahmen, Energieeffizienten etc. bereit.
Eine gute Übersicht der Zuschüsse für Unternehmen liefert die Webseite foerdermittel-plus.de. Hier kann sich man sich einen sehr guten Überblick darüber verschaffen, welche Fördermittel Existenzgründer, Selbständige und Unternehmen in Anspruch nehmen können.
Das Internetangebot beinhaltet viele Informationen rund um die verfügbaren Fördermittel. Darüber hinaus können Fördermittel über eine Fördermittelsuche recherchiert werden.
So können u.a. ein Startgeld, eine Bürgschaft als weitere Sicherheit oder sogar eine Förderung für die Markteinführung beantragt werden.
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Ich freue mich auf eure Fragen, einen regen Gedankenaustausch, Tipps, vielleicht sogar eigene Erfahrungen via Kommentarfunktion oder Gästebucheintrag.
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